Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Hatzfeld (Eder) - Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen.
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr, vormittags geschlossen
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag