Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Hatzfeld (Eder) - Ordnungsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen.
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr, vormittags geschlossen
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Voten, Wahlvorschlag, Wählen, Abstimmen, Bewerber, Bewerberinnen, Wahlen, Wählbarkeitsbescheinigung