Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Haina (Kloster)
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Verwaltung
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Bürgerbüro
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr - 14:30 Uhr
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Bewerber, Wahlvorschlag, Wahl, Abstimmen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen