Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Battenberg (Eder) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Marburger Straße
Linien:- Bus: Linie 520
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
- Montag und Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch: 08:30 bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
- Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06452 934415
Telefax: 06452 934419
E-Mail: p.klein@battenberg-eder.de
E-Mail: m.spies@battenberg-eder.de
Internet
Stichwörter
Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passamt
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag