Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Melsungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Angelika Deschka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-148
Frau Kerstin Dietrich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-171
Frau Heidi Dippel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 53490
Herr Bernd Eberhardt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-128
Herr Thomas Garde (Büroleitender Beamter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-102
Herr Hendrik Heinemann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-107
Frau Katja Hupfeld
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-146
Herr Jürgen Pollmer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-151
Frau Cornelia Ritter-Wengst (Amtsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-120
Frau Irmgard Rose
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05661 708-123
Internet
Weitere Informationen
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Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
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Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abstimmen, Wahlvorschlag, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wählen, Wahl, Bewerberinnen, Bewerber, Wahlen