Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Knüllwald - Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 9.00-12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich 15.00-18.00 Uhr
Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag