Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Homberg (Efze) - Standesamt / Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Rathausgasse 1
34576 Homberg (Efze)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 994-155
Telefax: 05681 994-159
E-Mail: buergerservice@homberg-efze.de
Sonstiges (DE_MAIL): info@homberg-efze.de-mail.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag