Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Frielendorf - Bürgerservice - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Ziegenhainer Straße 2
Postfach
34621 Frielendorf
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sonja Reitz
Postanschrift
Ziegenhainer Straße 2
34621 Frielendorf
Telefon Festnetz: 05684 9999-31
E-Mail: sonja.reitz@frielendorf.de
Frau Kerstin Thomas
Postanschrift
Ziegenhainer Straße 2
34621 Frielendorf
Telefon Festnetz: 05684 9999-30
E-Mail: kerstin.thomas@frielendorf.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag