Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Wesertal - Bürgerbüro Gieselwerder
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Simone Ebner
Frau Leena Gerland
Gemeinde Wesertal - Bürgerbüro Lippoldsberg
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag - Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Carmen Gerland-Przyludzki
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag