Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Nieste
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Öffentliche Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Nieste - Kirche
Linien:- Bus: Linie Linie 33 und 34
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 13:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr ,14:00-18:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag