Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Hofgeismar - Bürger-Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
08:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
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Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Bellon (Sachbearbeiterin)
Besucheranschrift
E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt-hofgeismar.de
Telefon Festnetz: +49 5671 999007
Fax: +49 5671 999200
Herr Meik Gottelt (Sachbearbeiter)
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag