Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Markt 1
34393 Grebenstein
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplatz Zehntscheune
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05674 705-26
E-Mail: hauptamt@stadt-grebenstein.de
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Markt 1
34393 Grebenstein
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplatz Zehntscheune
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05674 705-19
Telefon Festnetz: 05674 705-0
Telefon Festnetz: 05674 705-55
Telefon Festnetz: 05674 705-14
E-Mail: rathaus@stadt-grebenstein.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerber, Bewerberinnen, Wahl, Wahlvorschlag, Abstimmen, Voten, Wahlen