Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
    99128015037002

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Hinweise für Baunatal: Wählbarkeitsbescheinigung

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    Weitere Informationen zum Thema Städtische Gremien finden Sie unter:
    Städtische Gremien

    Siehe auch:
    Wahlergebnisse

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Städtische Gremien

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    34225 Baunatal

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    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0561 4992-231

    Fax:

    E-Mail: sitzungsdienst@stadt-baunatal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie unter Städtische Gremien.

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Voten, Wahlvorschlag, Wählen, Abstimmen, Bewerber, Bewerberinnen, Wahlen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019