Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Nentershausen - Gewerbe-, Ordnungs- und Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Es sind öffentliche Parkplätze vorhanden. Von dort aus ist das Rathaus ca. 2 Min. (Fußweg) entfernt.
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Marktplatz Nentershausen
Linien:- Bus: Linie Nordhessischer Verkehrsverbund Linien 260 und 315
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr 13.15 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr 13.15 Uhr bis 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag