Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marie-Luise van Thiel
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Bewerber, Wahlvorschlag, Wahl, Abstimmen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen