Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Burghaun - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Schloßstraße 15
Postfach
36151 Burghaun
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch Behördentag (nach Terminvereinbarung)
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Patricia Doll
Theresa Schuster
Postanschrift
Schloßstraße 15
36151 Burghaun
E-Mail: standesamt@burghaun.de
Fax: 06652 9601-26
E-Mail: buergerbuero@burghaun.de
Telefon Festnetz: 06652 9601-0
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag