Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Salzschlirf - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Fuldaer Straße 2
36364 Bad Salzschlirf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Uwe Weismüller
Hausanschrift
Fax: 06648 9303-22
Telefon Festnetz: 06648 9303-16
E-Mail: u.weismueller@badsalzschlirf.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag