Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Schwalmtal - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr,
Dienstag von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Donnerstag von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag