Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Schlitz - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kirche 4

    36110 Schlitz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr
    Montag 13:30 - 16:30 Uhr
    Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
    Mittwoch bis Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Schlitz - Wahlamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    An der Kirche 4

    36110 Schlitz

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Stichwörter

    Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)