Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Schlitz - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag 13:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Nadja Ehlert
Melanie Klein
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag