Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Antrifttal
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch:13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 13.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
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Bankverbindung: Sparkasse Oberhessen IBAN: DE26 5185 0079 0301 0096 15
Sekretariat / Friedhofsverwaltung / Sitzungsdienst
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Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 07.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch:13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 13.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anke Pfeffer
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Bewerber, Wahlvorschlag, Wahl, Abstimmen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen