Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Steffenberg
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Niedereisenhausen, Am Kaufpark
Linien:- Bus: Linie 52
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch 08.30-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr Donnerstag 08.30-12.00 Uhr und 14.00-19.00 Uhr Freitag 08.30-12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Niedereisenhausen, Am Kaufpark
Linien:- Bus: Linie 52
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch 08.30-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr Donnerstag 08.30-12.00 Uhr und 14.00-19.00 Uhr Freitag 08.30-12.00 Uhr
Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bewerberinnen, Wählen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Wahl, Voten, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung