Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Hinweise für Marburg: Wählbarkeitsbescheinigung
Für die Universitätsstadt Marburg ist Frau Bose vom Wahlamt zuständig:
Telefon: 06421 201-1050 johanna.bose@marburg-stadt.de
Ansprechpartner
Sachgebiet Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag Bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Montag, Dienstag und Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Voten, Wahlvorschlag, Wählen, Abstimmen, Bewerber, Bewerberinnen, Wahlen, Wählbarkeitsbescheinigung