Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
    99128015037002

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Hinweise für Marburg: Wählbarkeitsbescheinigung

    Für die Universitätsstadt Marburg ist Frau Bose vom Wahlamt zuständig:

    Telefon: 06421 201-1050 johanna.bose@marburg-stadt.de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Barfüßerstraße 50

    35037 Marburg

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag Bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Montag, Dienstag und Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06421 201-1050

    Fax: 06421 201-1300

    E-Mail: wahlen@marburg-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Voten, Wahlvorschlag, Wählen, Abstimmen, Bewerber, Bewerberinnen, Wahlen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019