Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Sachgebiet II / 4 Paßstelle, Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbahrung
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag