Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
- Montag und Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
- Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06465 68-0
E-Mail: info@breidenbach.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag