Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Endbach - Fachbereich Ordnungswesen und Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag -Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
donnerstags 13.30 - 17.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Annette Studer
Frau Lisa Weber
Frau Catharina Kaiser
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bewerberinnen, Wählen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Wahl, Voten, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung