Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Villmar
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Peter-Paul-Straße Kurzzeitparkzone
Anzahl der Stellplätze: 12
Gebührenfrei
Parkplatz: Alter Schulhof König-Konrad-Str. 12
Anzahl der Stellplätze: 80
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Peter-Paul-Straße / Ecke Weilburger Straße
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag