Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Merenberg - Hauptamt
Adresse
Postanschrift
Allendorfer Straße 4
35799 Merenberg
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06471 9539-12
Telefax: 06471 9539-39
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag