Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Hünfelden - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Le Thillay-Platz
65597 Hünfelden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 17:30 - 18:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06438 838-0
E-Mail: ordnungsamt@huenfelden.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag