Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Elz - Amt 10: Hauptamt
Beschreibung
Dem Hauptamt als klassisches Querschnittsamt einer kommunalen Verwaltung, kommen sowohl Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger, als auch für die Ämter der Gemeindeverwaltung als Aufgabe zu.
Das Hauptamt ist die koordinierende Stelle für die Zusammenarbeit der Gemeindeverwaltung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Es ist ferner die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und der kommunalen Politik, vertreten durch Gemeindevertretung und Gemeindevorstand.
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 39
65604 Elz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefax: 06431 9575-77
E-Mail: hauptamt@elz-ww.de
Kontaktperson
Herrn Dipl. Verw. (Fh) Thomas Emmel
Frau Karin Sauer
Gemeinde Elz - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 39
65604 Elz
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: einwohnermeldeamt@elz-ww.de
Kontaktperson
Herr Verwaltungsfachwirt Marvin Fuß
Frau Marijana Wingenbach
Postanschrift
Rathausstraße 39
65604 Elz
Telefon Festnetz: 06431 9575-37
E-Mail: marijana.wingenbach@elz-ww.de
Frau Susanne Schulze
Postanschrift
Rathausstraße 39
65604 Elz
Telefon Festnetz: 06431 9575-36
E-Mail: susanne.schulze@elz-ww.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Abstimmen, Bewerberinnen, Voten, Wahlen, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerber, Wahl