Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Bad Camberg - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:30 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 06:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Voten, Wahlvorschlag, Wählen, Abstimmen, Bewerber, Bewerberinnen, Wahlen, Wählbarkeitsbescheinigung