Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
    99128015037002

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Camberg - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Chambray-lès-Tours-Platz 1

    65520 Bad Camberg

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr
    Montag bis Mittwoch 13:30 - 15:30 Uhr
    Dienstag 06:30 - 12:30 Uhr
    Mittwoch bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
    Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06434 202-0

    Fax: 06434 202-155

    E-Mail: buergerbuero@bad-camberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Voten, Wahlvorschlag, Wählen, Abstimmen, Bewerber, Bewerberinnen, Wahlen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019