Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Beselich - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: andy.genschka@beselich.de
Kontaktperson
Herr Andy Genschka (Büroleiter)
Frau Beate Hedler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06484 912312
Frau Bernadette Hampf (Standesbeamtin)
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag