Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Beselich - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: andy.genschka@beselich.de
Kontaktperson
Herr Andy Genschka (Büroleiter)
Frau Beate Hedler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06484 912312
Frau Bernadette Hampf (Standesbeamtin)
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bewerberinnen, Wählen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Wahl, Voten, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung