Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Waldsolms - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Lindenplatz 2
35647 Waldsolms
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Michaela Amend
Postanschrift
Lindenplatz 2
35647 Waldsolms
Telefon Festnetz: 06085 9810-12
E-Mail: m.amend@waldsolms.de
Frau Bettina Bangel
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag