Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Siegbach - Bürgerservice, Gewerbe, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Austraße 23

    Postfach

    35768 Siegbach

    Öffnungszeiten

    Mo.
    8.00 - 12.00

    Di.
    8.00 - 12.00 u. 13.30 - 16.30 Uhr

    Mittwoch
    geschlossen

    Donnerstag
    8.00 - 12.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag
    8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 02778 91330

    Kontaktperson

    • Herr Michael Franz
      Postanschrift

      Austraße 23

      35768 Siegbach

      Telefon Festnetz: +49 2778 9133-12

      E-Mail: m.franz@siegbach.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Bewerberinnen, Abstimmen, Wählen, Wahlen, Wahlvorschlag, Voten, Bewerber, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English