Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Siegbach - Bürgerservice, Gewerbe, Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Austraße 23
Postfach
35768 Siegbach
Öffnungszeiten
Mo.
8.00 - 12.00
Di.
8.00 - 12.00 u. 13.30 - 16.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
8.00 - 12.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 02778 91330
Kontaktperson
Herr Michael Franz
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag