Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Lahnau
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Gemeindeverwaltung Lahnau
Anzahl der Stellplätze: 15
Behindertenparkplatz: Gemeindeverwaltung Lahnau
Anzahl der Stellplätze: 4
Haltestellen
- Haltestelle: Gemeindeverwaltung Lahnau
Linien:- Bus: Linie 24
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch: Keine Sprechzeit Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bewerberinnen, Wählen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Wahl, Voten, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung