Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Bischoffen - FB 1 - Melde- und Passwesen
Adresse
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr
Die Gemeindeverwaltung ist zu den genannten Öffnungszeiten erreichbar und ohne vorherige Terminvereinbarung besuchbar. Für individuelle Termine mit einem der Sachbearbeiter können selbstverständlich weiterhin auch Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Doreen Steidl
Herr Michael Ströher
Internet
Gemeinde Bischoffen - FB 1 - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 17:00 Uhr
Die Gemeindeverwaltung ist zu den genannten Öffnungszeiten erreichbar und ohne vorherige Terminvereinbarung besuchbar. Für individuelle Termine mit einem der Sachbearbeiter können selbstverständlich weiterhin auch Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Doreen Steidl
Herr Michael Ströher
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bewerberinnen, Wählen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Wahl, Voten, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung