Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Rathaus / Am Sportgelände
Anzahl der Stellplätze: 140
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Am Rathaus / Am Sportgelände
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 06441 803-399
E-Mail: meldeamt@asslar.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Aßlar
Empfänger: Stadt Aßlar
IBAN: DE90 5155 0035 0020 0001 05
BIC: HELADEF1WET
Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag