Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Lich
Adresse
Postanschrift
Postfach 1253
35420 Lich
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: vor dem Eingang Kirchenplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Verwaltung:
- Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
- Dienstag: zus. 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: zus. 14:00 - 18:00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgerbüros:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
- Dienstag: 07:30 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
- Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Fachdienst I.1 -Verwaltungsservice-
Adresse
Postanschrift
Postfach 1253
35420 Lich
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: vor dem Eingang Kirchenplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Verwaltung:
- Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
- Dienstag: zus. 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: zus. 14:00 - 18:00 Uhr
Sprechzeiten des Bürgerbüros:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
- Dienstag: 07:30 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
- Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag