Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Fernwald - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstleistungen werden erst nach vorheriger Terminabsprache erledigt.
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bewerberinnen, Wählen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Wahl, Voten, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung