Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Fernwald - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstleistungen werden erst nach vorheriger Terminabsprache erledigt.
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bewerberinnen, Wählen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Wahl, Voten, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung