Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Wöllstadt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz Bürgerhaus
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag von 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag von 13:30 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bürgerbüro Ober-Wöllstadt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Bürgerhaus
Anzahl der Stellplätze: 50
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 13.30 bis 18.00 Uhr Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch 13.30 bis 15.30 Uhr
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag