Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Rosbach v. d. Höhe - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lorina Behringer
Frau Asli Ice
Frau Jana Klingelhöfer
Postfachadresse
Postfach 1263
61186 Rosbach v. d. Höhe
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06003 822-123
Frau Susanne Schultheis
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Voten, Wählen