Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Rockenberg - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 bis 12:00 Uhr
Di. 08:00 bis 12:00 Uhr, 15:00 bis 18:00 Uhr
Mi. 8:00 bis 12:00 Uhr
Do. 08:00 bis 12:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06033 9639-14
Telefax: 06033 9639-10
E-Mail: felix.wirth@rockenberg.de
E-Mail: katja.weil@rockenberg.de
Kontaktperson
Frau Katja Weil (Verwaltungsangestellte)
Herr Felix Wirth (Verwaltungsangestellter)
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Bewerber, Wahlvorschlag, Wahl, Abstimmen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen