Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Glauburg - Hauptverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bewerberinnen, Wählen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Wahl, Voten, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung