Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Florstadt - Hauptverwaltung
Adresse
Postanschrift
Freiherr-vom-Stein-Straße 1
61197 Florstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 06035 5054
E-Mail: hauptverwaltung@florstadt.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag