Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Butzbach - [1.10] Bürger-Service-Zentrum

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    35510 Butzbach

    Öffnungszeiten

    Montag / Mittwoch / Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
    Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr

    und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Behindertenparkplätze und Zugang zum Aufzug auf der Rückseite aus Richtung Kugelherrenstraße

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Bewerberinnen, Abstimmen, Wählen, Wahlen, Wahlvorschlag, Voten, Bewerber, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English