Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Butzbach - [1.10] Bürger-Service-Zentrum
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag / Mittwoch / Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Kontakt
Weitere Informationen
Behindertenparkplätze und Zugang zum Aufzug auf der Rückseite aus Richtung Kugelherrenstraße
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag