Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Waldems
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Bürgerbüro
- Mo., Di., Do. und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
- Mi. 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
- Mo., Di. 13.00 - 15.00 Uhr
- Verwaltung
- Mo., Mi. und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
- Di. 13.00 - 15.00 Uhr
- Mi. zusätzlich 13.00 - 18-00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
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Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
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Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag