Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Hinweise für Taunusstein: Wählbarkeitsbescheinigung
Frau Nicole Lustermann
Besondere Gemeindewahlleiterin
Rathaus, Zimmer 8 // EG
Aarstraße 150
65232 Taunusstein
Telefon: 06128 241-391
E-Mail: nicole.lustermann@taunusstein.de
Frau Nicole Lustermann
Besondere Gemeindewahlleiterin
Rathaus, Zimmer 8 // EG
Aarstraße 150
65232 Taunusstein
Telefon: 06128 241-391
E-Mail: nicole.lustermann@taunusstein.de
Ansprechpartner
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag