Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Hinweise für Taunusstein: Wählbarkeitsbescheinigung
Allgemeine Informationen
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Hinweise für Taunusstein: Wählbarkeitsbescheinigung
Frau Nicole Lustermann
Besondere Gemeindewahlleiterin
Rathaus, Zimmer 8 // EG
Aarstraße 150
65232 Taunusstein
Telefon: 06128 241-391
E-Mail: nicole.lustermann@taunusstein.de
Ansprechpartner
Wahlen, Abstimmungen & Statistik
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr Montag und Mittwoch von 14 Uhr bis 18 Uhr
Kontakt
E-Mail: wahlen@taunusstein.de
Kontaktperson
Frau Nicole Lustermann (1.4.04 Wahlen, Abstimmung und Statistik, 9.6.03 Leitung und Assistenz)
Weitere Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Voten, Wählen