Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Rüdesheim am Rhein - Wahlangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenpflichtig
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Herz
Frau Lenka Stiehl (Stellvertretende Ordnungsamtleitung)
Frau Verena Reis
Frau Karin Hemming
Herr Michael Schmidt (Ordnungsamtsleitung)
Internet
Bankverbindung
Stadt Rüdesheim am Rhein
Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein
IBAN: DE93 5109 1500 0010 1300 18
BIC: GENODE51RGG
Bankinstitut: Rheingauer Volksbank
Stadt Rüdesheim am Rhein
Empfänger: Stadt Rüdesheim am Rhein
IBAN: DE09 5105 0015 0455 0004 32
BIC: NASSDE55XXX
Bankinstitut: Nassauische Sparkasse
Weitere Informationen
Aufzug nur für Rollstühle bis zum 2. Obergeschoss.
Stichwörter
Wahlangelegenheiten, Wahlen und Statistik
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wählen, Abstimmen, Bewerberinnen, Voten, Wahlen, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerber, Wahl