Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Kiedrich - Fachdienst I Zentrale Verwaltung und Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die zur Erledigung ihrer Angelegenheiten den Bürgerservice im Kiedricher Rathaus aufsuchen wollen, dies vorab terminlich mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzustimmen.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Diana Smith
Hausanschrift
E-Mail: diana.smith@kiedrich.de
E-Mail: wahlamt@kiedrich.de
Telefon Festnetz: 06123 905017
Internet
Gemeinde Kiedrich - Fachdienst III Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wahlen, Friedhofsangelegenheiten, Standesamt, Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Michaela Heuthaler
Hausanschrift
E-Mail: michaela.heuthaler@kiedrich.de
Telefon Festnetz: 06123 905014
E-Mail: wahlamt@kiedrich.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Bewerber, Wahlen, Wahlvorschlag, Voten, Wählen