Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
    99128015037002

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Hünstetten - Ordnungs- und Sozialverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lagersboden 5
    65510 Hünstetten

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    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6126 9955-0

    Fax: +49 6126 9955-40

    E-Mail: rathaus@huenstetten.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeindeverwaltung Hünstetten - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lagersboden 5
    65510 Hünstetten

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    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag 14:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06126 9955-0

    Fax: 06126 9955-49

    E-Mail: buergerbuero@huenstetten.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008
    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerber, Bewerberinnen, Wahl, Wahlvorschlag, Abstimmen, Voten, Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019