Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
    99128015037002

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Rodgau - Fachbereich Bürgerservice und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hintergasse 15

    63110 Rodgau

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06106 693-0

    Fax: 06106 693-2008

    E-Mail: buergerservice@rodgau.de

    E-Mail: wahlen@rodgau.de

    Weitere Informationen

    Der Fachbereich Bürgerservice und Wahlen ist für alle Pass- und Meldeangelegenheiten, Gewerbe Ab- und Anmeldungen sowie Auskünfte zuständig. 

    Aufgaben und Verantwortlichkeiten

    • Auskünfte (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister)
    • Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepässe)
    • Meldevorgänge
    • Anmeldungen und Abmeldungen von Gewerbe
    • Sonstiges (Beglaubigungen, Führerscheinanträge, Fischereischeine)
    • Online-Terminvereinbarung für den Bürgerservice im Rathaus Online-Terminvereinbarung

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Voten, Wahlvorschlag, Wählen, Abstimmen, Bewerber, Bewerberinnen, Wahlen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019