Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Rodgau - Fachbereich Bürgerservice und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06106 693-0
Fax: 06106 693-2008
E-Mail: buergerservice@rodgau.de
E-Mail: wahlen@rodgau.de
Weitere Informationen
Der Fachbereich Bürgerservice und Wahlen ist für alle Pass- und Meldeangelegenheiten, Gewerbe Ab- und Anmeldungen sowie Auskünfte zuständig.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
- Auskünfte (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister)
- Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepässe)
- Meldevorgänge
- Anmeldungen und Abmeldungen von Gewerbe
- Sonstiges (Beglaubigungen, Führerscheinanträge, Fischereischeine)
- Online-Terminvereinbarung für den Bürgerservice im Rathaus Online-Terminvereinbarung
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Voten, Wahlvorschlag, Wählen, Abstimmen, Bewerber, Bewerberinnen, Wahlen, Wählbarkeitsbescheinigung