Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: 662
Linien:- Bus: Linie Rathaus
- Haltestelle: OF-73
Linien:- Bus: Linie Zimmerstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06103 203-772
Telefax: 06103 203-49772
Internet
Stadt Langen (Hessen) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplätze vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Rathaus
- Haltestelle: Zimmerstraße
Linien:- Bus: Linie Zimmerstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
https://www.langen.de/de/onlineterminvergabe.html
Kontakt
Telefon: 06103 203-770
Telefax: 06103 203-712
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahl, Bewerber, Wahlen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung, Bewerberinnen, Voten, Abstimmen, Wahlvorschlag